AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Jugendtrainer-Kongress 2010

§ 1 Veranstalter
Veranstalter des Jugendtrainer-Kongresses ist das Institut für Jugendfußball, Scharweg 9, 45259 Essen, unter der Leitung von Peter Schreiner.

§ 2 Anmeldeverfahren
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die verfügbaren Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungseingänge vergeben. Nach der Anmeldung und Zahlungseingang der Anmeldegebühr erhalten die Einsender eine schriftliche Anmeldebestätigung. Gruppenanmeldungen sind leider nicht möglich, da wir alle Angaben für jeden Teilnehmer für unsere Verwaltung benötigen.

§ 3 Preise und Leistungen
Der Kongresspreis ergibt sich aus den vom Teilnehmer ausgewählten Leistungen im Internet, wie veröffentlicht unter www.jugendtrainer.de. Dort sind die Gesamtpreise für Veranstaltungen und Unterbringung in der Sportschule inklusive Vollpension aufgeführt. Teilauszahlungen für verpasste Essen oder Veranstaltungen können leider nicht zurückgezahlt werden.

§ 4 Zahlung

  1. Die Anzahlung auf die Kongressgebühren und evtl. Hotelreservierung sind bis spätestens 5 Tage nach der Anmeldung fällig und auf folgendes Konto zu zahlen.

    Institut für Jugendfußball, Postbank Dortmund, Bankleitzahl: 440 100 46
    Kontonummer: 809923464, Stichwort: Kongress 2010

  2. Die Restzahlung bis zur vollen Kongressgebühr und Hotelbuchung ist bis zum 31.03.2010 fällig.

§ 5 Stornierung

  1. Sollte Ihnen die Teilnahme am Kongress nicht möglich sein, so entstehen Ihnen keine Kosten, wenn die Absage bis zum 31.03.2010 schriftlich bei uns eingeht. Danach ist die Anzahlung nicht mehr rückzahlbar. Umbuchung auf einen Ersatzteilnehmer ist jederzeit kostenlos möglich, wenn sie schriftlich bei uns eingeht.
  2. Im Falle des Ausbleibens am Kongresstag wird die volle Kongressgebühr fällig.

§ 6 Rücktrittsvorbehalt

  1. Sollte der Kongress aus wichtigen Gründen abgesagt werden, besteht ein Anspruch auf volle Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Ansprüche darüber hinaus bestehen nicht.
  2. Wenn aufgrund von Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (Krankheit oder Verhinderung eines Referenten bzw. eines Moderators, höhere Gewalt, oder aus aktuellem Anlass), die Durchführung eines Vortrags oder einer Praxisdemonstration nicht möglich ist, so kann dieser jederzeit durch einen anderen Vortrag oder eine andere Präsentation zum Kongressthema ersetzt werden. Der endgültige Kongressplan wird spätestens bei der Eröffnung des Kongresses mitgeteilt.

§ 7 Haftung und Schadensersatzanspruch

  1. Für die von den Teilnehmern mitgebrachten Gegenstände (z. B.: Garderobe, Schreibutensilien etc.) wird vom Veranstalter keine Haftung für Verlust oder Beschädigung übernommen.
  2. Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter stehen dem Kongressteilnehmer nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zu, wenn der Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist.
  3. Für schuldhaft verursachte Schäden im SportCentrum haftet der Kongressteilnehmer.

§ 8 Urheberrecht
Die Kongressunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Der Teilnehmer darf diese ausschließlich zu seinen persönlichen Zwecken benutzen. Eine Vervielfältigung, auch nur auszugsweise, oder eine anderweitige Nutzung, insbesondere zur Durchführung von Seminaren, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Veranstalters erlaubt.


§ 9 Datenverarbeitung

Der Kongressteilnehmer stimmt der Erfassung und elektronischen Verarbeitung seiner persönlichen Daten zum Zwecke der Vertragsdurchführung zu. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

§ 10 Videomitschnitt
Der Kongressteilnehmer stimmt einem Videomitschnitt aller Vorträge und Praxisdemonstrationen zu, der nach dem Kongress auf einer DVD veröffentlicht wird.

§ 11 Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Essen.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden bzw. Formfehler oder Lücken enthalten, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
 

Unsere Partner

AdidasMeyer und MeyerInstitut für Jugendfußballeasy Sports-SoftwareSoccersenseStiftung JugendfußballFD21AirexSoccerlabderbystar